Corona - Seit 01.10.2022 gilt:
Aktuell keine Einschränkungen beim Betreten des Dojos.
Das Tragen einer medizinischen Maske ist freiwillig.
1 Allgemein
Es gelten die folgenden allgemeinen Regelungen die später, falls erforderlich, noch konkretisiert werden:
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
- Das Betreten und Verlassen des Gebäudes erfolgt über den Haupteingang.
- Ein Mindestabstand von 1,5m besser 2m ist zwingend einzuhalten, Schlangenbildung ist zu vermeiden. Sollte es zu Warteschlangen
kommen, ist der Mindestabstand ebenfalls einzuhalten.
- Dies gilt vor dem Gebäude, beim Betreten des Gebäudes, auf dem Weg zum Trainingsraum, dem Betreten des Trainingsraums, im
Trainingsraum, auf dem Gang und im WC.
- Die Umkleide bleibt für maximal 2 Personen geöffnet. Idealerweise, ist die Trainingsbekleidung (Gi) bereits zu Hause
anzuziehen.
- Die Toiletten sind geöffnet.
- Laut Vorschrift des Rheingau Taunuskreises ist von Karate Rheingau ein Hygiene-Kit vorrätig zu halten. Dies ist für jede
Trainingseinheit erforderlich. Alle erforderlichen Mittel sind im Trainingsraum vorhanden.
- Für jede Trainingseinheit ist eine Anwesenheitsliste zu führen, die über die Trainingskarten mit Tagesstempel umgesetzt wird. Die
Anwesenheitslisten/Trainingskarten sind aufzubewahren. Das Gesundheitsamt kann jeder Zeit die Vorlage der Anwesenheitslisten fordern.
2 Toilettenbenutzung im Dojo
- Vor dem Training muss kontrolliert werden (Trainer), ob in den Toiletten Einmalhandtücher, Seife, Desinfektionsmittel
bereitsteht.
- Wenn die Toilette benutzt wurde, müssen alle Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden, die vom Nutzer berührt wurden. Also
auch das Waschbecken. Verantwortlich: jeder Nutzer
3 Beim Betreten / Verlassen des Gebäudes und des Trainingsraumes (Dojo)
- Sämtliche Türgriffe von Türen, die von uns genutzt werden, sind vor und nach dem Training zu desinfizieren. Um den Kontakt zu minimieren,
werden die Türen, wenn möglich offengelassen.
- Vorangegangene Sportgruppen, die das Trainings beendet haben, müssen die Trainingsräume zuerst verlassen bevor die Räume von
nachfolgenden Gruppen betreten werden dürfen. Der Mindestabstand von mindestens 1,5 besser 2 m ist auch dann einzuhalten.
- Der Trainer achtet auf die korrekte Aufstellung und die Einhaltung des Mindestabstands.
4 Vor und während des Trainings
- Der Trainer überprüft die ordnungsgemäß ausgefüllte Anwesenheitsliste anhand der Trainingskarten mit Tagesstempel.
- Eltern und Angehörige von Kindern im Innenraum, tragen sich in eine ausliegende Liste ein.
- Vor jeder Trainingseinheit muss eine Unterweisung der Mitglieder in die wesentlichen Inhalte das Hygienekonzept der
Karateschule und die geltenden Bestimmungen des RKI und des Rheingau-Taunus-Kreises erfolgen.
- Auch während des Trainings sind der Sicherheitsabstand und die allgemeinen Sicherheits- und Hygienerichtlinien
einzuhalten.
- Im Trainingsraum selbst wird, wann immer möglich, für ausreichende Belüftung gesorgt.
- Auf Anweisung des Trainers findet das Training kontaktfrei statt.
- Trainingsgeräte, wie z.B. Schlagpolster werden nur auf Anweisung genutzt.
5 Verhaltensregeln bei Krankheitssymptomen
- Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen,
Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) auf jeden Fall zu Hause bleiben
- Um andere Karateka frühzeitig und bestmöglich zu schützen, sollte der Trainer über eine mögliche Infektion informiert werden
(Freiwillige Angabe!). Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Richtlinien und Bestimmungen des Robert Koch Instituts und des Rheingau-Taunuskreises
- Zuwiderhandlungen gegen die Regeln können zum Ausschluss vom Trainingsbetrieb führen.